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24. Februar 2006
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Paulig, Bündnis 90/Die Grünen
Bäderprojekt Mediterana Geretsried
In Geretsried ist im Landschaftsschutzgebiet „Schutz von Landschaftsteilen im Isartal zwischen Icking und Königsdorf“, gegen
alle Vorgaben von Landesentwicklungsprogramm und Regionalplan, die Ausweisung eines Sondergebietes Mediterana II für ein Bäderprojekt mit Sport-, Wellnessanlagen, Läden, Wirtschaften, Wohnungen und
Hotel geplant. Die Regierung von Oberbayern hat derzeit das Raumordnungsverfahren ausgesetzt, da viele Fragen von Kommune und Investor bis heute nicht geklärt sind. Alternativstandorte sind nur
unzureichend geprüft. Die Fragen der Wasserver- und Entsorgung sind nicht gelöst. Ausgleichsflächen sind nicht ausreichend und derzeit verfügbar nachgewiesen. Verkehrsanbindung und Parkplatzregelung
sind nach den derzeitigen Plänen unzureichend. Die Hotelplanung ist nach Größe und Lage nicht in die Planungsunterlagen aufgenommen. Die Zielsetzungen mit Boden sparsam umzugehen und die
Zersiedelung der Landschaft nicht voranzutreiben, werden nicht beachtet. Freizeitnutzung und Naherholung werden deutlich beeinträchtigt. So stellt die Regierung von Oberbayern in ihrem Schreiben vom
30.1.2005 fest: „Durch seine abgesetzte Lage widerspricht der vorgesehene Standort den landes- und ortsplanerischen Zielen, denen zufolge Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten
ausgewiesen werden sollen. Aus den vorgelegten Unterlagen geht zudem nicht hervor, ob und wie den Forderungen des §1 Abs. 5 BauGB zur nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen werden soll.....Ein
konkreter Nachweis über das Fehlen geeigneter Standorte fehlt daher.“ Hierzu frage ich die Staatsregierung:
Alternativstandorte
1.a. Warum wird die nördliche Teilfläche der Böhmwiese von ca. 13 ha (hier wäre auch eine künftige S-Bahnanbindung möglich), die
sich im Besitz der Stadt befindet und für die gerade ein Entwicklungs-Auftrag an die Fachhochschule Weihenstephan vergeben wurde, nicht als Alternativstandort in die Planung einbezogen?
1.b. Ist der Staatsregierung hierzu bekannt, dass es nicht darum gehen kann im Rahmen der Prüfung von Alternativen darauf zu
verweisen, dass man eine private Fläche eines Biobauern nicht heranziehen könne, wenn gleichzeitig eigene Flächen der Stadt im Umgriff verfügbar wären?
1.c. Wird die Staatsregierung hierzu eine konkrete Alternativplanung einfordern?
2.a. Wie erklärt sich die Staatsregierung das Vorgehen der Stadt, dass bei der Prüfung geeigneter leer stehender Gewerbeflächen im
Ortsteil Gelting nur private Flächen herangezogen werden, nicht aber die Flächen der Stadt, die von dieser seit Jahren mühsam auf dem Markt angeboten werden?
2.b. Wird die Staatsregierung hierzu konkrete Alternativplanungen einfordern?
2.c. Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage in den Planunterlagen, dass die Ansiedelung von Mediterana aus
immissionschutzrechtlicher Sicht den Bestandschutz der ansässigen Gewerbegebiete gefährden würde und welcher Umgebungslärm, der Gewerbegebiete stören könnte, wäre hier zu erwarten?
3.a. Warum wird eine Umsetzung des Projekts in Ortsrandlage von Gelting, wo die Ausweisung neuer Wohngebiete geplant ist, nicht in
Standortalternativen einbezogen?
3.b. Teilt die Staatsregierung die Einschätzung der Gemeinde, dass eine Zersiedlung im landschaftsgeschützten Außenbereich aus
rechtlicher Sicht Vorrang vor einer Weiterentwicklung des städtebaulichen Leitbilds von Gelting hat?
3.c. Wird die Staatsregierung konkrete Planungen von Standortalternativen in Ortsrandlagen von Gelting einfordern?
Finanzierung
4.a. Von welchem Finanzierungsvolumen einschließlich der Hotelplanung wird derzeit ausgegangen und welche Kosten kommen auf die
Kommune zu?
4.b. Trägt der Investor alle Planungs- und Investitionskosten bezüglich Verkehrsanbindung, Energieversorgung, Wasserversorgung und
-entsorgung und der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen?
4.b. Wie wird die Kommune das finanzielle Risiko bei Fehlinvestitionen und ggf. notwendigem Rückbau, falls die Investition
abgebrochen wird, absichern?
Wasserwirtschaft
5.a. Welche offenen Fragen von Seiten der Wasserwirtschaft bezüglich ungelöster Probleme haben zum Aussetzen des
Raumordnungsverfahrens durch die Regierung von Oberbayern geführt?
5.b. In welchem Mengenumfang wird durch das Projekt Trinkwasser aus der gemeindlichen Trinkwasserversorgung entnommen und wie hoch wird
der gesamte Wasserbedarf des Projekts veranschlagt?
5.c. Wo, mit welcher Entnahmetiefe und mit welchem Umgriff des Wasserschutzgebietes sollen eigene Trinkwasserbrunnen errichtet werden
und liegen hierzu entsprechende Zustimmungen der Grundstückseigentümer vor?
6.a. Wer entscheidet, ob zur Abwasserentsorgung (Industrieabwasser!) der Anschluss an die öffentliche Kanalisation von
Geretsried erfolgen soll oder ob eine eigene mechanisch biologische Kläranlage mit Einleitung in den Schwaigwaller Bach, kurz vor dem FFH-Gebiet der Isar, erfolgen soll?
6.b. Wie viele Abwassereinheiten werden bei Einleitung in die öffentliche Kanalisation veranschlagt?
6.c. Ist die Einleitung in den Schwaigwaller Bach mit dem Verschlechterungsverbot für FFH-Gebiete und den Zielsetzungen der
Wasserrahmenrichtlinie vereinbar?
Flächenverbrauch und Natureingriffe
7.a. Welche Grundfläche wird für die Umsetzung des Projekts, einschließlich Verkehrsflächen, Zwischenflächen und
Hotelkomplex, verbraucht und wie groß wird die versiegelte Fläche sein?
7.b. Wie viele Betten und welche Höhe wird das Hotel haben und warum wird es nicht in die Gesamtplanung des Raumordnungsverfahrens
einbezogen (Salamitaktik!)?
7.c. Wie groß sind die Eingriffe ins Landschaftsschutzgebiet, in Bannwaldflächen, in landwirtschaftliche Flächen und in den
empfindlichen exponierten Hangbereich? In welchem Flächenumfang sollen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden und liegen hierzu Einverständniserklärungen der Grundstückseigentümer vor?
Verkehrsanbindung
8.a. Wie soll die Anbindung mit öffentlichem Verkehr erfolgen?
8.b. Wie soll die Naherholung für Wanderer und Radfahrer weiterhin in guter Qualität möglich sein, wenn das Projekt auf Grund
der hohen Lärmemissionen angeblich dem Gewerbe im Gewerbegebiet Gelting nicht zugemutet werden kann?
8.c. Wie soll der zu erwartende PKW-Zufahrtsverkehr durch die Unterführung unter der B11 gewährleistet werden, angesichts der
derzeitigen Auslegung nur für landwirtschaftlichen Verkehr, Rad- und Fußverkehr und wie soll, falls notwendig eine weitere Erschließung verlaufen und finanziert werden?
Es wird gebeten, die Anfrage fristgerecht zu beantworten und in die Landtagsdrucksachen aufzunehmen.
Ruth Paulig
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